Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf

Vorladung? Anklage? Strafbefehl? Hausdurchsuchung?

Sie sind in ein Strafverfahren verwickelt? Gegen Sie liegt eine Strafanzeige vor? Dieser Situation sollten Sie nicht ohne einen Anwalt für Strafrecht gegenüberstehen. Haben Sie eine Vorladung zur Vernehmung von der Polizei zugestellt bekommen oder eine Anklageschrift / einen Strafbefehl erhalten? Sie sehen sich einer Strafanzeige gegenüber und fragen sich nun, welche Schritte am besten als nächstes zu unternehmen sind? Es fand eine Durchsuchung Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume statt? Dann sollten Sie schnell handeln und einen Rechtsanwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Düsseldorf kontaktieren, denn es geht um Ihre Zukunft! Nehmen Sie ein Strafverfahren nie auf die leichte Schulter, da die falsche Verteidigungsstrategie, insbesondere ohne Strafverteidiger, viele Risiken für Sie birgt. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Strafrecht einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf ist jetzt Ihr richtiger Ansprechpartner.

Wurde Ihr Haus, Wohnung oder Büro durchsucht und Ihr Computer und andere Speichermedien beschlagnahmt? Ein Haftbefehl wurde erlassen? Die Beantwortung solcher Fragen ist Aufgabe eines erfahrenen Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt Strafrecht in Düsseldorf. Oder ist ein Angehöriger von Ihnen bereits in Untersuchungshaft oder Strafhaft? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Strafrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Düsseldorf zu geben. Egal, was passiert ist: Verlieren Sie nie Zeit! Schweigen Sie und rufen Sie so schnell wie möglich einen kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht meiner Kanzlei in Düsseldorf an, der Ihre Rechte und Ihre Verteidigung als professioneller Strafverteidiger sofort wahrnimmt.

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Als Rechtsanwalt für Strafrecht einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf vertrete ich meine Mandanten in allen Abschnitten eines Ermittlungs- und Strafverfahrens (Hauptverhandlung, Berufungsverhandlung, Revision). Kontaktieren Sie mich auch, wenn es um Strafvollstreckung, Strafanzeige oder Strafvollzug geht. Rufen Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf sofort an!

Ihr Strafverteidiger einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf rät zu diesen 3 wichtigen Punkten:

  1. Machen Sie keine Angaben gegenüber Polizei oder Dritten! Auch der Vernehmungstermin bei der Polizei ist tabu – gehen Sie nicht hin.
  2. Rufen Sie einen Rechtsanwalt für Strafrecht aus meiner Kanzlei in Düsseldorf an.
  3. Unterschreiben Sie nichts: keine Unterschrift auf Erklärungen und Protokolle.

Als Ihr Rechtsanwalt einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf kümmere ich mich von nun an um alles: Ich kläre Sie offen und ehrlich über alle bevorstehenden möglichen Maßnahmen wie Durchsuchung, Observation, Telefonüberwachung auf und trage alle entlastenden Umstände zusammen, um eine kompetente und effiziente Verteidigung zu garantieren. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Strafrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Düsseldorf eine umfassende Beratung und Vertretung in strafrechtlichen Angelegenheiten.

Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Strafrecht einer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf ist die Prüfung aller Ermittlungsergebnisse und Beweismittel, um im nächsten Schritt eine gut durchdachte und geschickte (schriftliche) Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft und/oder dem Gericht vorzubereiten.

Mit meiner Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf unterstützte ich meine Mandanten:

  • Als Ihr Rechtsanwalt nehme ich sofort telefonisch Kontakt mit der Polizei auf
  • Ein Anwalt für Strafrecht beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft
  • Ich sichte die Ermittlungsergebnisse und werte die Beweismittel aus
  • Ein Rechtsanwalt verfasst bei Bedarf eine umfassende Stellungnahme zur Aufklärung des Sachverhalts
  • Biete professionelle Unterstützung bei einer Strafanzeige
  • Ich lenke die Ermittlungen in die von uns gewünschte Richtung

Ein Anwalt für Strafrecht einer Kanzlei in Düsseldorf ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Vertrauen Sie mir und meiner Arbeit als Anwalt für Strafrecht einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Denn nur, wer über alle Details und Eventualitäten informiert ist, kann angemessen und sinnvoll reagieren. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Strafrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung strafrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Düsseldorf kompetent in allen Bereichen des Strafrechts.

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Themen im Strafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht

Es geht um Drogen! Und wenn diese im Spiel sind, dann ist das Strafrecht involviert. Wenn ein Tatbestand aus dem Betäubungsmittelstrafrecht Ihnen zur Last gelegt wird, dann sollten Sie sich unbedingt fachkundige Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen!

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Das Betäubungsmittelstrafrecht ist auch unter dem Begriff „Drogenstrafrecht “ bekannt. Die gesetzlichen Regelungen findet man im Betäubungsmittelgesetz, kurz BtMG, das ein Teil des Rechtsgebiets Strafrecht ist. Der Konsum von Drogen steht nicht unter Strafe – der Anbau von Betäubungsmitteln, der Besitz, das Handeln oder die Ein- oder Ausfuhr und das in den Verkehr bringen, ist jedoch ein Straftatbestand. Sollte Ihnen ein Drogendelikt vorgeworfen werden, kontaktieren Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht in Düsseldorf.

Verübt man eine Straftat unter Drogeneinfluss, wie beispielsweise eine Verkehrsgefährdung, dann sollten Sie sich mich als Ihren Rechtsanwalt aus der Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf besorgen.

Betrugsdelikte

Wenn es durch eine Täuschung zu einer Vermögensverschiebung eines Anderen kommt, so spricht man in der Rechtsprechung von Betrug. Das geht recht schnell, denn vielen ist nicht klar, dass es sich auch schon bei kleinen Delikten um Betrug handeln kann. Als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht in Düsseldorf bin ich mit solchen Feinheiten gut vertraut.

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Schon eine falsche Angabe auf einem Formular und man ist ein Betrüger: Geht man vom genauen Wortsinn des StGB aus, so begeht derjenige Betrug, der fremdes Vermögen schädigt, indem er durch Täuschung eine irrtumsbedingte Verfügung über dessen Vermögen veranlasst, um einen eigenen oder fremden Vermögensvorteil herbeizuführen. Das kann schon bei der falschen Angabe im Bafög-Formular der Fall sein, um höhere Bezuschussung zu bekommen.

Bei einem Betrug ist entscheidend, ob der Betrüger arglistig vorgegangen ist. Sprechen Sie mich als Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf an, wenn Ihnen Sozialleistungsbetrug, Versicherungsbetrug oder andere Täuschungshandlungen vorgeworfen werden. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei in Düsseldorf für einen telefonischen Erstkontakt an.

Erpressung

Sie haben eine Anzeige wegen Erpressung erhalten? Das kann Ihnen bis zu 5 Jahre Gefängnis einbringen oder mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Handeln Sie schnell und melden Sie sich bei mir – Ihrem Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf!

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Sie haben eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei bekommen, wurden angeklagt oder haben einen Strafbefehl oder eine Ladung zum gerichtlichen Hauptverhandlungstermin erhalten? Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohungen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, sollte sich schnell anwaltliche Hilfe holen. Als kompetenter Anwalt meiner Rechtanwaltskanzlei in Düsseldorf werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

Jugendstrafrecht

Auch wenn man noch jugendlich oder Heranwachsender ist, entgeht man nicht dem Strafrecht! Das sogenannte Jugendstrafrecht hat zwar andere Ziele als das herkömmliche Strafrecht, es bedarf jedoch guter anwaltlicher Verteidigung, um die Zukunft nicht zu verbauen.

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Bei den Delikten unterscheidet sich das Jugendstrafrecht nicht vom Strafrecht für Erwachsene. Der Unterschied liegt bei genauer Betrachtung bei den verfahrensrechtlichen Vorschriften wie beispielsweise dem Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Gerichtsverhandlung. Auch das Strafmaß ist ein anderes. Denn beim Jugendstrafrecht steht immer der Erziehungsgedanke im Vordergrund – der Jugendliche soll daraus etwas lernen. Das Ziel eines Rechtsbeistandes sollte immer die Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft sein, bevor es überhaupt zu einer Verhandlung kommt. Akkurat und besonnen muss eine Verteidigung bei Delikten im Jugendstrafrecht sein, um einem jungen Menschen nicht die Zukunft zu verbauen. Als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf habe ich langjährige Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Kanzlei und ich setze mich für Ihr Recht ein.

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Körperverletzung

Wenn Ihnen die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Körperverletzung bekannt gemacht wurde, sollten Sie umgehend einen strafrechtlich spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin in Düsseldorf für Strafrecht kontaktieren. Denn die Grauzone ist groß: War es vielleicht Notwehr? Treten Sie dem Vorwurf der Körperverletzung nie allein gegenüber, weshalb Sie sich in solchen Fällen an einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Düsseldorf wenden sollten.

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Bei Körperverletzungsdelikten heißt es, schnell zu sein, da die Ermittlungsbehörden und Gerichte sofort eingreifen. Da teilweise sehr hohe Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung aufgerufen werden, kommt es auf einen kompetenten Anwalt für Strafrecht an, der die Klaviatur diverser Verteidigungsmöglichkeiten genau kennt und beherrscht. Denn oft ist die Sachlage nicht eindeutig, da man auf den ersten Blick nicht erkennen kann, ob es sich um eine vorsätzliche Körperverletzung oder aber um Notwehr oder Nothilfe handelt. Als Ihr Rechtsanwalt in Düsseldorf helfe ich Ihnen sofort und prüfe genau hinsichtlich sogenannter rechtfertigender Umstände.

Nebenklage

Sie sind das Opfer einer Straftat geworden? Wussten Sie, dass Sie dann eventuell als Nebenkläger auftreten und Schadensansprüche geltend machen können?

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Nicht nur Täter benötigen einen Strafverteidiger, sondern oft ist es durchaus sinnvoll, dass auch das Opfer sachgerecht durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht vertreten wird.

Opfer von Gewalttaten können in einem Strafprozess als Nebenkläger auftreten. Die Nebenklage ist dabei ein Mittel des Opferschutzes. Die Strafprozessordnung bietet Verletzten oder Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Wege einer Nebenklage aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Zusätzlich haben Opfer so die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen (sog. Adhäsionsverfahren). Das kann Opfern von Gewalttaten ein oft sehr aufwendiges und kostenintensives Zivilrechtsverfahren ersparen. Als Anwalt für Strafrecht kenne ich mich da genau aus und bin Ihr kompetenter Partner. Rufen Sie für einen Erstkontakt in meiner Kanzlei in Düsseldorf an.

Notwehr

Bei der Notwehr handelt es sich um einen Rechtfertigungsgrund. Denn wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt gemäß § 32 Abs. 1 StGB nicht rechtswidrig. Ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, spielt in einem Strafprozess eine wesentliche Rolle.

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Bei Notwehr wird ein Angriff abgewehrt, der auf einen persönlich gerichtet ist. Nothilfe ist die Verteidigung zu Gunsten einer dritten Person. Die Frage, ob es sich bei einer Tat um Notwehr handelt, entscheidet in Strafprozessen um Mord, Totschlag oder Körperverletzung über einen Freispruch oder eine Verurteilung. Es geht um Alles oder Nichts: Lassen Sie sich unbedingt von mir, Ihrem kompetenten Anwalt für Strafrecht in meiner Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf beraten um eine Verurteilung abzuwenden!

Raub

Das Gesetz definiert den Raub als eine Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt oder mittels einer Drohung mit Gefahr für Leib oder Leben. Dazu bedarf es der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet und ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen! Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafrecht einer Kanzlei in Düsseldorf zu beauftragen.

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Raub ist ein Eigentumsdelikt, das dann vorliegt, wenn ein Diebstahl unter Einsatz von Nötigungsmitteln, also Drohungen oder Gewalt, begangen wird. Raub wird „nicht unter einem Jahr“ geahndet und macht ihn zu einem Verbrechen, bei dem immer ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vorliegt. Das bedeutet für Sie: Rufen Sie sofort mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in meiner Kanzlei in Düsseldorf an!

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Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist immer ein heikles Thema, da es hier sehr schnell zu Vorverurteilungen kommen kann. Zum Sexualstrafrecht zählen sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung. Aber auch der Besitz von kinderpornografischen Schriften und Exhibitionismus. Es ist eine sensible Problemstellung, bei dem Betroffene ihre Rechte unbedingt durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger prüfen und verteidigen lassen sollten.

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Mandanten werden bei Vorwürfen doppelt unter Druck gesetzt: durch das Strafrecht, aber auch durch die Gesellschaft. Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2017 kommt es vermehrt zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs einer sexuellen Belästigung. Aber egal wie der Tatvorwurf lautet, als Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Düsseldorf setze ich mich für Ihre Rechte ein und stelle mich schützend vor Sie.

Steuerstrafrecht

Die Steuerfahndung steht bei Ihnen vor der Tür? Dann ist das oft der Beginn einer Strafverfolgung. Seien Sie schnell und melden Sie sich bei meiner Anwaltskanzlei in Düsseldorf. Denn die Strafverfolgungsbehörden (Polizei/Steuerfahndung) dürfen nicht alles! Nun muss schnell gehandelt werden!

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Wer Steuern nicht zahlt, begeht eine Straftat. Im Steuerstrafrecht geht es letztlich um die Frage, ob und wie der Staat säumige Steuerzahler bestraft. In Frage kommen dabei Geldstrafen oder Haftstrafen. Durch eine aktive Kontaktaufnahme durch Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht zu den Strafverfolgungsbehörden, können in vielen Fällen das eingeleitete Strafverfahren abgekürzt und eine öffentliche Verhandlung vermieden werden. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, ist es wichtig, dass der Strafverteidiger nicht nur über strafrechtliche Kenntnisse, sondern auch über Kenntnisse des Steuerrechts verfügt. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich durch mich als Anwalt für Strafrecht beraten.

Tötungsdelikte

Sie sind beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, bei der ein Mensch (fast) getötet wurde? Bei einem Tötungsdelikt zählen die Details und eine gute Verteidigung, um aus dem Vorwurf Mord (lebenslange Freiheitsstrafe) einen Totschlag (Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren) oder Körperverletzung mit Todesfolge (Freiheitsstrafe von 3 bis 15 Jahren) zu machen.

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In diesem Fall ist es unabdingbar sofort mich als Ihren Rechtsanwalt für Strafrecht aus der Anwaltskanzlei in Düsseldorf zu beauftragen, da ein Strafverfahren wegen eines Tötungsdeliktes nie allein zu meistern ist.

Zu den Tötungsdelikten zählen neben dem Mord:

  • Totschlag nach § 212 StGB
  • Tötung auf Verlangen nach § 216 StGB
  • Fahrlässige Tötung nach § 222 StGB
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
  • Raub mit Todesfolge nach § 251 StGB
  • Brandstiftung mit Todesfolge nach § 306c StGB
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge nach § 178 StGB
  • Erpresserische Menschenraub bzw. Geiselnahme mit Todesfolge nach § 239a Abs. 3 StGB

Vertrauen Sie mir als Ihrem Strafverteidiger aus der Kanzlei in Düsseldorf und meiner Expertise im Strafprozess!

Urkundendelikt

Sie haben Ihr Arbeitszeugnis „korrigiert“? Dann ist das schon Urkundenfälschung! Es geht ganz schnell und Sie werden in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung beschuldigt.

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Vom Zeugnis, Testament, TÜV-Plaketten, Kfz-Kennzeichen bis zum Führerschein – die Möglichkeiten einer Urkundenfälschung sind vielfältig. Eine Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weisen begangen werden: Dazu gehört das Herstellen einer falschen Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde, aber auch der Gebrauch einer unechten oder verfälschten Urkunde. Nehmen Sie die Anklage nie auf die leichte Schulter und suchen Sie sich schnellstmöglich mich als Strafverteidiger aus Düsseldorf für dieses Rechtsgebiet.

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Verkehrsstrafrecht

Sie haben sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, waren betrunken im Straßenverkehr, haben den Straßenverkehr gefährdet oder sind ohne Fahrerlaubnis gefahren? Das hört sich im ersten Moment nach einem Verkehrsdelikt an, aber tatsächlich haben Sie eine Straftat begangen!

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Zum Verkehrsstrafrecht gehören alle Vorschriften im Strafrecht, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr stehen. Alle Delikte, die als Straftat im Straßenverkehr gelten, sind im StGB niedergeschrieben:

  • Nötigung
  • Trunkenheit am Steuer
  • Drogen am Steuer
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Kennzeichenmissbrauch

Eine Verurteilung in diesem Bereich ist besonders unerfreulich, da neben Geld- oder Freiheitsstrafe auch ein Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. Das ist nicht selten ein weitreichender Einschnitt in das Berufs- oder Privatleben. Nutzen Sie meine Erfahrung und Expertise als Rechtsanwalt für Strafrecht aus Düsseldorf und lassen Sie sich bei einem Problem im Verkehrsstrafrecht helfen.

Vermögensdelikte

Zu den Vermögensdelikten zählen Erpressung, räuberische Erpressung, Betrug, Versicherungsmissbrauch, Kreditbetrug, Untreue, Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, aber auch Diebstahl, Unterschlagung und Raub.

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„Vermögensdelikte“ ist ein zusammenfassender Begriff für alle Straftaten, die sich gegen das Vermögen anderer Personen richten. Oft sind sie nicht eindeutig nachweisbar, was ich als Rechtsanwalt für Vermögensdelikte gründlich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden darlegen werde. Als erfahrener Anwalt für Strafrecht in Düsseldorf kenne ich mich bei den äußerst komplexen Verfahren wegen Straftaten gegen das Vermögen mit allen relevanten Details aus, die den Ausschlag für einen Freispruch oder eine Verurteilung geben. Kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für einen Termin.

Häufige Fragen

Gilt für mich das Jugendstrafrecht?

Das Jugendstrafrecht betrifft grundsätzlich nur Jugendliche (14- 17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre). Kinder unter 14 Jahren sind schuldunfähig und demnach strafunmündig. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich nur dann verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Wer ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen gerät, sollte unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn in keinem anderen Rechtsgebiet gibt es so viele Beweisprobleme und große Ermessensspielräume hinsichtlich des weiteren Ablauf des Strafverfahrens und des Strafmaßes. Der Ausgang eines Strafverfahrens ist oft offen, jedoch steht und fällt der Erfolg mit der richtigen Vorgehensweise.

Wer einen Unfall verursacht und den Schaden nicht sofort meldet, begeht Fahrerflucht. Der Gesetzgeber verlangt nämlich, dass man in jedem Fall unverzüglich anhält. Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Haben Sie einen Strafbefehl zugestellt bekommen, dann sollten Sie im nächsten Schritt mit einem Anwalt für Strafrecht Akteneinsicht beantragen.

Sind Sie mit dem E-Scooter unterwegs, gelten für Sie die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet, dass für Fahranfänger die Promillegrenze bei 0,0 liegt und für alle anderen gilt maximal 0,5 Promille im Blut.

Unabhängig von Ihrer Schuld oder Unschuld, sollten Sie den Termin zu einer Vorladung als Beschuldigter nicht wahrnehmen und durch Ihren Rechtsanwalt absagen lassen. Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten. Als Anwalt im Strafrecht aus Düsseldorf rate ich Ihnen zusätzlich, zu allen erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen.

Herbert Botterbrod, Rechtsanwalt in Düsseldorf
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