Anwalt für Medizinrecht in Düsseldorf

Medizinrecht für Patienten, Ärzte und Apotheker

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie haben einen Kunstfehler erlitten? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Benötigen Sie einen erfahrenen Gutachter? Fühlen Sie sich von Ihrer Krankenkasse als Leistungserbringer ungerecht behandelt? Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Medizinrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Düsseldorf zu geben. Überlassen Sie nichts dem Zufall und beauftragen Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Anwaltskanzlei in Düsseldorf mit Ihrem Fall. Hier haben Sie eine Kanzlei und einen Anwalt, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche und im Arzthaftungsrecht sowie bei Behandlungsfehlern auskennen und die Besonderheiten für ihre Mandanten durchschauen. Als Anwalt für Medizinrecht in Düsseldorf vertrete ich sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.

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Seien wir doch ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Behandlungsfehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Meine Aufgabe als Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf ist es, aus den schlimmsten Situationen, zum Beispiel bei Kunstfehlern, das Beste für meine Mandanten zu erreichen. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf bin ich mit solchen Feinheiten sehr gut vertraut.

Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst, wenn er bei seiner Behandlung gegen Facharztstandards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt gemäß dem Arzthaftungsrecht schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf stehe ich Ihnen in dieser schweren Zeit bei. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Medizinrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Düsseldorf eine umfassende Beratung und Vertretung in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Ein Anwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

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Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Düsseldorf einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Und ich streite in allen Instanzen mit meiner Expertise als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern durch das Arzthaftungsrecht, aber auch für ihre Abwehr.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Meine Erfahrung als Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf ermöglicht es mir, mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl durch solche schwierigen Situationen zu navigieren. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert. Solche Situationen können sehr belastend sein, weshalb ein professioneller Beistand durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf umso mehr an Bedeutung gewinnt. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Medizinrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung medizinrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Düsseldorf kompetent in allen Bereichen des Medizinrechts.

Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt. Mit der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht in Düsseldorf stehen Sie vor dieser Herausforderung nicht allein.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Düsseldorf beraten. Wir können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie als Anwalt für Medizinrecht in Düsseldorf bestmöglich vertrete, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht helfe ich Ihnen bei:

  • Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
  • Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Düsseldorf.

Als Rechtsanwalt für Medizinrecht vertrete ich Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

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Themen im Medizinrecht

Abfindungsvergleich bei Personenschäden

Sie sind Opfer einer medizinischen Fehlbehandlung geworden und haben körperliche oder psychische Schäden erlitten? Sehr häufig bietet Ihnen die Versicherung des Unfallverantwortlichen einen Abfindungsvergleich an, um Ihre erlittenen Schäden abzumildern. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf zu beauftragen.

Das Versprechen eines Abfindungsvergleichs klingt oft sehr verlockend: Die Versicherung der Gegenseite zahlt Ihnen eine Pauschalsumme, wenn Sie dafür von weiteren Forderungen absehen. Keine langwierigen juristischen Auseinandersetzungen und schnelle Resultate klingen fast zu gut, um wahr zu sein. Manchmal ist es das auch. Zwar können Abfindungsvergleiche in einigen Fällen eine sinnvolle Option darstellen, doch sollten Sie vor der Unterzeichnung immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Nur so gehen Sie sicher, dass Sie keinen Deal zu Ihren Ungunsten abschließen.

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Insbesondere in schweren Fällen mit oftmals lebenslangen Folgen und kaum absehbaren weiteren Komplikationen ist vom Abschluss eines Abfindungsvergleichs abzuraten. Sollte ein solcher Vergleich trotzdem eine sinnvolle Option für Sie sein, ist es meine Aufgabe, alle relevanten Details zu prüfen und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden.

So weise ich Sie darauf hin, dass im Fall einer Abfindung eines Erwerbsschaden darauf zusätzlich Steuern zu zahlen sind – diese müssen allerdings vom Verursacher des Schadens übernommen werden.

Auch die Anwaltskosten des Opfers fallen in den Zuständigkeitsbereich des Verursachers und ich achte darauf, dass diese gezahlt werden. Außerdem ist es möglich, einen sogenannten Exit-Vorbehalt in den Abfindungsvergleich mit aufzunehmen. Normalerweise sind mit der Unterzeichnung des Vergleichs sämtliche Ansprüche abgegolten. In Fällen mit unsicherer Prognose kann allerdings ein Vorbehalt in den Anspruchstext mit aufgenommen werden, der es Ihnen ermöglicht, auch über den Abfindungsvergleich hinaus, Ansprüche durchzusetzen, sollten unerwartete Folgekomplikationen eintreten.

Ganz gleich, zu welcher Option Sie auch tendieren: Halten Sie immer Rücksprache mit einem Rechtsanwalt, bevor Sie einen Abfindungsvergleich unterzeichnen. Unter Umständen kann vorab ein professionelles Gutachten sehr sinnvoll sein. Ihre Gesundheit ist Ihr höchstes Gut und verdient die beste Beratung!

Apotheken- und Pharmarecht

Wer eine Apotheke betreiben möchte, muss sich zwangsläufig den Regelungen des Apothekenrechts unterwerfen. Da Apotheker einen Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung darstellen und sie maßgeblich für die Medikamentenversorgung zuständig sind, unterliegen sie umso strengeren Vorschriften. Das Apothekengesetz regelt dabei die konkreten Berufsvorschriften wie die maximal zulässige Anzahl an Filialen, die ein einziger Apotheker betreiben darf. Außerdem die Berufsbindung, also dass nur ausgebildete Apotheker eine Apotheke führen dürfen. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Medizinrecht in Düsseldorf zu beauftragen.

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Über den konkreten Betriebsablauf gibt wiederum die Apothekenbetriebsordnung Auskunft. Darunter fällt unter anderem auch die Klassifizierung des Personals in pharmazeutische bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Lediglich das pharmazeutische Personal ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs zuständig. Auch Fragen rund um die Arzneimittelabgabe sowie -herstellung gehören zum Rechtsgebiet des Apothekenrechts, konkret festgehalten im Arzneimittelrecht.

Als Anwalt kenne ich mich aber auch in den relevanten Aspekten der Arzneimittelwerbung und den damit verbundenen Tücken aus. Sollten Sie sich bei einigen Rechtsfragen rund um Ihre Apotheke im Unklaren sein, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch zeitnah einen Termin in meiner Kanzlei in Düsseldorf.

Apothekerberufsrecht

Wer als Apotheker arbeitet, muss sich den Berufsordnungen der Apothekerkammern unterwerfen. Darin werden die berufsrechtlichen Aspekte des Apothekerberufs im Detail geregelt und sind für die korrekte Ausübung unerlässlich. Bestandteil dieser Verordnungen sind unter anderem die Verpflichtungen über regelmäßige Fortbildungen, ebenso die Beschreibung konkreter Prozesse, um die fortwährende Qualität zu gewährleisten.

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Weitere Bestandteile des Berufsrechts für Apotheker umfassen die Regelungen hinsichtlich der Kooperation mit Kollegen, die Vorschriften rund um die Arzneimittelabgabe sowie sämtliche Pflichten des Apothekers gegenüber den Patienten.

Von besonderer juristischer Bedeutung ist die Beschränkung des Werbeverbots. Da Heilberufen eine besondere Verantwortung zukommt, darf Werbung niemals irreführend oder übertrieben sein oder zum Missbrauch von Medikamenten anregen. Solche Feinheiten sind für den Laien nicht immer schnell zu erkennen, weshalb es für die Betreiber von Apotheken umso wichtiger ist, kompetente juristische Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts zu erhalten.

Approbationsrecht

Der Dreh- und Angelpunkt für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Eine erteilte Approbation kann jedoch unter bestimmten Bedingungen dem Arzt wieder entzogen werden. Ein solcher Approbations-Entzug ist für betroffene Ärzte dramatisch, da er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet.

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Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.

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Arzthaftungsrecht

„Ärztepfusch“ ist das große Schlagwort, von dem im Bereich des Arzthaftungsrechtes immer die Rede ist. Dramatische Behandlungsfehler, falsche Diagnosen, Mängel in der Aufklärung und Organisationsverschulden – die möglichen Vorwürfe an Ärzte sind vielfältig. Beim Arzthaftungsrecht geht es in den meisten Fällen um Behandlungsfehler und um die Frage des Schadensersatzes und eines Schmerzensgeldes. Nach den neuesten Studien sterben jährlich ca. 19.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern und Kliniken in Folge durchaus vermeidbarer Behandlungsfehler.

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Im Wesentlichen lässt sich das Arzthaftungsrecht in Verstöße gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht bei Behandlungsfehlern, Befunderhebungsfehlern, Aufklärungsfehlern, Dokumentationsfehlern sowie weitere Pflichtverstöße unterteilen. Dazu gehört beispielsweise das Versäumen eines rechtzeitigen Überweisens zum Facharzt, Hygienemängel oder Pflegefehler. Ein Dekubitus, ein häufiger Pflegefehler, sollte bei den heutigen Pflegestandards und in einem modernen Klinikalltag gar nicht mehr passieren. Daher empfehle ich Ihnen, bei Zweifeln immer einen Anwalt für Arzthaftungsrecht hinzuzuziehen, der Sie umfassend berät.

Ärztliches Berufs- und Standesrecht

Ihnen wurde die Approbation entzogen? Sie haben Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen oder der Anerkennung von Weiterbildungszeiten? Oder müssen Sie sich mit Patientenbeschwerden und Bewertungen auf Arztbewertungsportalen beschäftigen?

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Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Länder geklärt. Meine Kanzlei für Medizinrecht in Düsseldorf vertritt Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, und natürlich auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.

Arztstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?

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Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Meine Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Düsseldorf zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.

Aufklärung

Eine medizinische Maßnahme darf nur dann durchgeführt werden, wenn eine Einwilligung des Patienten vorliegt. Ansonsten würde sie eine tatbestandliche Körperverletzung darstellen. Denn ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Patienten wird erst durch dessen Einwilligung gerechtfertigt. Um einen Eingriff zu ermöglichen, muss er nach einer vorherigen ordnungsgemäßen Aufklärung wirksam einwilligen.

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Wie umfänglich eine Ausgestaltung der Aufklärung sein muss, ist im Rahmen des Patientenrechtegesetzes in § 630e BGB kodifiziert worden. Grundsätzlich muss der behandelnde Arzt, der die geplante medizinische Maßnahme durchführt, die Aufklärung des Patienten selbst durchführen. Aber auch eine Delegation des Aufklärungsgesprächs an einen anderen Arzt des gleichen Fachgebiets mit einer notwendigen Qualifikation ist grundsätzlich möglich.

Bei Streitigkeiten um die ärztliche Aufklärung wird sehr schnell klar, wie viele Fehlerquellen die Patientenaufklärung nach wie vor birgt. Zusätzlich ist der tatsächliche Umfang der Aufklärung im Gesetz nicht definiert. Unterschätzen Sie nie, dass bei unterlassener oder mangelnder Aufklärung der Arzt schadenersatzpflichtig werden kann. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte hinsichtlich der Aufklärungspflicht durchzusetzen.

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Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

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So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf meine jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Pflege

Medizinrecht und Pflege sind für unsere Kanzlei verbunden. Sie brauchen juristische Unterstützung bei Fragen rund um Abrechnung und Vergütung? Ihnen wird Abrechnungsbetrug vorgeworfen? Der Vorwurf steht im Raum, einen Fehler bei der Medikation, bei der Aufklärung, bei der Verkehrssicherungspflicht oder der Organisation begangen zu haben?

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Ich berate Sie als Pflegedienste oder Pflegeheim bezüglich Kostenerstattungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zuschlägen und Investitionsaufwendungen und vertrete Sie gegenüber Pflegeversicherungen, Pflegekassen, Sozialhilfeträgern oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Ich arbeite zudem eng mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung zusammen und sorge so dafür, dass Sie Ihren versicherungsvertraglichen Pflichten jederzeit gerecht werden. Egal, um welchen Vorwurf es sich auch handelt: Holen Sie sich unverzüglich Hilfe bei einem Anwalt für Medizinrecht!

Schmerzensgeld

Der Gang zum Arzt gehört für viele Menschen zum Alltag. Wir vertrauen den Spezialisten unsere Gesundheit an und in den meisten Fällen ergeht es uns nach der Behandlung besser als zuvor. Doch nicht immer läuft dieser Prozess so reibungslos ab. Auch Ärzten können Behandlungsfehler unterlaufen und Sie mit schweren Folgeschäden zurücklassen. Derartige Konsequenzen stellen mitunter sehr gravierende Einschnitte in die persönliche Lebensqualität dar und bedürfen einer angemessenen Kompensation. Genau für diese Fälle bin ich als hochgradig ausgebildeter Rechtsanwalt für Medizinrecht einer Kanzlei in Düsseldorf Ihr idealer Ansprechpartner.

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Es ist nicht ausgeschlossen, dass Sie durch ärztliches Wirken mit massiven Einbußen in Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung zurechtkommen müssen. Das kann sowohl auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehler zurückzuführen sein. Eine fehlerhafte Blinddarmentfernung hat zu schweren Komplikationen geführt, die durch sauberes chirurgisches Arbeiten vermeidbar gewesen wären? Sie haben einen Angehörigen aufgrund eines sogenannten Kunstfehlers bei einem chirurgischen Eingriff verloren? Der mögliche Schadensersatz hängt von vielen Faktoren wie etwa der Schwere des Schadens und der nachweislichen Schuld des behandelnden Arztes ab. Ein konkreter Geldwert ist im Vorfeld einer Schmerzensgeldklage nicht klar zu bemessen, doch als Rechtsanwalt für Medizinrecht gebe ich mein Bestes, um für Sie das optimale Ergebnis zu erstreiten.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

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Meine Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Ich unterstütze Sie gerne auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.

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Herbert Botterbrod, Rechtsanwalt in Düsseldorf
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